Für zulassungsfreie Studienfächer, gekennzeichnet mit E - siehe Info für Studienbewerber/innen,
Kapitel 4 - können Sie sich innerhalb folgender Fristen zur Einschreibung anmelden:
- für ein Wintersemester: 1. Juli - 30. September jeden Jahres
- für ein Sommersemester: 1. Februar - 31. März jeden Jahres
In begründeten Ausnahmen kann in Absprache mit dem Studentensekretariat von den vorstehenden Fristen abgewichen
werden.
Bitte legen Sie Ihren Einschreibunterlagen eine kurze, erläuternde Erklärung, ggf.
mit Nachweisen, bei.