Für zulassungsfreie Studienfächer, gekennzeichnet mit E - siehe Info für Studienbewerber/innen, Kapitel 4 - können Sie sich innerhalb folgender Fristen zur Einschreibung anmelden:
In begründeten Ausnahmen kann in Absprache mit dem Studentensekretariat von den vorstehenden Fristen abgewichen werden.
Bitte legen Sie Ihren Einschreibunterlagen eine kurze, erläuternde Erklärung, ggf. mit Nachweisen, bei.
 
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